Sitzung: 18.10.2000 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
1995 sind durch treuhänderischen Vertrag zwischen der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und dem Kommunalen
Anteilseignerverband der WEMAG auch die Aktien der Gemeinde Warsow auf den
Kommunalen Anteilseignerverband übertragen worden. Dieser Kommunale
Anteilseignerverband umfaßt inzwischen 245 Gemeinden, die dem Verband auch Ihre
Aktien übertragen haben. Der Verband wiederum hat mit dem Mehrheitsaktionär der
WEMAG AG, den Hamburgischen Elektrizitätswerken, einen Zusammenarbeitsvertrag
abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Vertragspartner zur Vorbereitung der
wichtigen Entscheidungen der WEMAG AG zusammen zu arbeiten. Dem Kommunalen
Anteilseignerverband werden vier Aufsichtsratsmitglieder eingeräumt, die auf
Vorschlag des Verbandes berufen werden. Wichtigster Vertragspunkt ist aber die
Finanzierungsregel für weitere Aktienankäufe. Die BVS hat dem
Anteilseignerverband nämlich sogenannte freiwerdende Aktien von
Stadtwerkskommunalen (Schwerin, Güstrow, Wittenberge, Parchim, Lübz, Grabow,
Ludwigslist) zum Ankauf angeboten. Der Anteilseignerverband hat die Angebote
angenommen, wobei die HEW diese Aktien für den Anteilseignerverband angekauft
hat. Der Anteilseignerverband hat 10 Jahre Zeit, diese Aktien zu erwerben.
Einen Teil hat der Anteilseignerverband im letzten Jahr mit den Dividenden des
Jahres 1998 erworben. Diese Aktien wurden inzwischen auf die Mitglieder
buchstäblich verteilt. Durch dieses Finanzierungsmodell mit der HEW war es dem
Anteilseignerverband möglich, die angebotenen Aktien zu erwerben, ohne einen
Kredit aufzunehmen.
Auch für das Jahr 1999 hat die WEMAG AG in diesem Jahr
Dividenden ausgeschüttet. Die Verbandsversammlung des Anteilseignerverbandes
hat wiederum den Ankauf weiterer Aktien beschlossen. Die
Geschäftsführungskosten werden dadurch gedeckt, daß ein Teil der Dividenden als
Verwaltungspauschale von den Dividenden einbehalten werden. Dies gilt auch für
die Aktien der Gemeinde Warsow die derzeit vom Verband noch treuhänderisch
gehalten werden. Dieser Beitrag beträgt für das Jahr 2000 1,2 Pfennige pro
Aktie. Zukünftig ist damit zu rechnen, daß der Betrag für nicht Mitglieder
höher ist als für Mitglieder. Die Geschäftsführung wird nebenamtlich von
Mitarbeitern des Städte- und Gemeindetages geleistet. Der Verbandsvorsteher ist
ehrenamtlich der Bürgermeister der Stadt Lübtheen, Herr Wolfgang Beuth. Die
Verbandsversammlung tagt zweimal jährlich in Schwerin. Regelmäßig berichten
dort Vertreter der WEMAG AG über die Geschäftsergebnisse und die zu erwartenden
Dividendenausschüttungen. Wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung der
WEMAG AG werden in der Verbandsversammlung vorberaten.
Die Mitgliedschaft im Kommunalen Anteilseignerverband
setzt die Übertragung der Aktien an den Anteilseignerverband voraus. In der
Satzung ist festgelegt, daß bei Austritt, der jederzeit möglich ist, die
Gemeinden ihre eingelegten Aktien und zuerworbene Aktien wieder herauserhalten.
Damit ist kein Risiko mit den Eintritt verbunden.
Die Aufgabe des Verbandes besteht in der
Vermögensverwaltung und in der Mehrung der Aktien. Dafür bedarf es keiner
Investitionen und keiner hauptamtlichen Verwaltung. Die Entschädigungen sind
moderat, so erhält der Verbandsvorsteher nur 50 % des Höchstsatzes nach der
Entschädigungsverordnung, die Mitglieder der Verbandversammlung nur 20,00 DM.
Der Anteilseignerverband wird durch das Innenministerium beaufsichtigt und
unterliegt der Rechnungsprüfung dem Landesrechnungshof.
Regelmäßig werden in den Verbandsversammlungen neue
Gemeinden als Mitglieder aufgenommen. Austritte gab es in den zurückliegenden
fünf Jahren noch nicht.
Das Amt schlägt vor, Aktien und Aufgaben von den
amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt zu übertragen, da damit die Vertretung in
der Verbandsversammlung und die Willensbildung vereinfacht wird. Bei der
Mitgliedschaft im Anteilseignerverband handelt es sich um eine Aufgabe der
Vermögensverwaltung. Hier sind weniger kommunalpolitische Interessen berührt.
Da es eine Verwaltungsaufgabe ist, ist diese Aufgabe bei der Amtsverwaltung
richtig eingeordnet. Innerhalb des Amtes wird der Kämmerer die Vertretung in
der Verbandsversammlung in den Anteilseignerverband und die Beauftragung des
Kämmerers mit der Vertretung in der Verbandsversammlung, solange nicht der
Bürgermeister oder der stellvertretende Bürgermeister persönlich anwesend sind.
Sollten von Seiten der Gemeindevertreter der Wunsch auf
weitere Informationen gegeben sein, so besteht die Möglichkeit, nach vorheriger
Anmeldung zu den allgemeinen Öffnungszeiten, im Amt Stralendorf, Kämmerei,
Einsicht zu nehmen.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeinde Warsow überträgt die Verwaltung der Anteile
an der WEMAG AG auf das Amt Stralendorf, in der Absicht, daß das Amt Kommunalen
Anteilseignerverband beitritt und für die Vertretung des Amtes in der
Verbandsversammlung Sorge trägt. Wichtige Entscheidungen des
Anteilseignerverbandes sind dem Amtsausschuß zu berichten. Für die
Aufgabenerfüllung überträgt die Gemeinde ihre Anteile an die WEMAG AG an das
Amt, mit der Maßgabe, zukünftige Aktienerwerbe den einzelnen amtsangehörigen
Gemeinden gutzuschreiben und Dividendenzahlungen dem Gemeindehaushalt zukommen
zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0