Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

 

Sach- und Rechtslage:

Auf Grundlage des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG M/V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.1993 wird die Gemeinde Warsow mit einer Abwasserabgabe für die Kleineinleiter (Kläranlagen) belastet.

Sie wird jährlich neu ermittelt durch den Landkreis Ludwigslust und fällt für alle Bürger an, die nicht an die Zentrale Abwasserentsorgnung angeschlossen sind.

Die Gemeinde ist in der Pflicht für diese Bürger die Abwasserabgabe an den  Landkreis abzuführen.

Hat jedoch das Recht, auf Grund der § § 5, 154 und 165 sowie 166 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, diese Aufgabe zu übertragen.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgabe der Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Zweckverband Schweriner Umland.

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin Frau Buller den Vertragsentwurf für die Übertragung als öffentlich rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen (liegt als Anlage bei).

 

Bemerkung:

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlußbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V  waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Der Beschluss wird zurückgestellt.

Zur Beratung der Beschlussvorlage wird eine gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Hauptausschusses stattfinden. Hier soll Frau Buller nähere Angaben geben. Hintergründe sind den Gemeindevertretern nicht bekannt.

Der Termin der Sitzung ist durch die Bürgermeisterin, Frau Buller mit den Ausschussvorsitzenden abzustimmen.