Sitzung: 18.10.2000 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: zurückgestellt
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Auf
Grundlage des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG M/V) des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.1993 wird die Gemeinde Warsow mit einer
Abwasserabgabe für die Kleineinleiter (Kläranlagen) belastet.
Sie wird
jährlich neu ermittelt durch den Landkreis Ludwigslust und fällt für alle
Bürger an, die nicht an die Zentrale Abwasserentsorgnung angeschlossen sind.
Die
Gemeinde ist in der Pflicht für diese Bürger die Abwasserabgabe an den Landkreis abzuführen.
Hat jedoch
das Recht, auf Grund der § § 5, 154 und 165 sowie 166 Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, diese Aufgabe zu übertragen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgabe der Abwälzung der
Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Zweckverband Schweriner Umland.
2. Die
Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin Frau Buller den
Vertragsentwurf für die Übertragung als öffentlich rechtliche Vereinbarung zu
unterzeichnen (liegt als Anlage bei).
Bemerkung:
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlußbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Der
Beschluss wird zurückgestellt.
Zur
Beratung der Beschlussvorlage wird eine gemeinsame Sitzung des Bauausschusses
und des Hauptausschusses stattfinden. Hier soll Frau Buller nähere Angaben
geben. Hintergründe sind den Gemeindevertretern nicht bekannt.
Der
Termin der Sitzung ist durch die Bürgermeisterin, Frau Buller mit den
Ausschussvorsitzenden abzustimmen.