Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 31.08.2004 ist die Gemeinde vom Amt für Landwirtschaft informiert worden , dass im Rahmen der Dorferneuerung Holthusen in diesem Jahr für die Baumaßnahmen Bahnhofstraße  1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt ein Abschlag von   50.050,00 EUR   bis zum  24. September zu zahlen ist.

Da im Haushalt 2004 in der HH – Stelle 3.61600.94000 nur Haushaltsmittel  von 46.322,54 EUR verfügbar sind , so handelt es sich bei den verbleibenden 3.727,46 EUR um eine überplanmäßige  Ausgabe.

Überplanmäßige Ausgaben sind gemäß §  52 KV  M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorgesehen, unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im vorliegenden Fall als gegeben angenommen .

Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gewährleistet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.727,46 EUR gemäß der Sachdarstellung zu .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0