Sitzung: 07.09.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2004/HOL/180
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 31.08.2004 ist die Gemeinde vom Amt für Landwirtschaft informiert worden , dass im Rahmen der Dorferneuerung Holthusen in diesem Jahr für die Baumaßnahmen Bahnhofstraße 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt ein Abschlag von 50.050,00 EUR bis zum 24. September zu zahlen ist.
Da im Haushalt 2004 in der HH – Stelle
3.61600.94000 nur Haushaltsmittel von
46.322,54 EUR verfügbar sind , so handelt es sich bei den verbleibenden
3.727,46 EUR um eine überplanmäßige
Ausgabe.
Überplanmäßige Ausgaben sind gemäß § 52 KV
M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorgesehen, unabweisbar und die
Deckung gewährleistet ist.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im
vorliegenden Fall als gegeben angenommen .
Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der
Allgemeinen Rücklage gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.727,46 EUR gemäß der Sachdarstellung zu .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0