Sitzung: 16.09.2004 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: nein beschlossen
Abstimmung: Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2004/WAR/138
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Fachdienst Recht- und Kommunalaufsicht des
Landkreises Ludwigslust wies mit Schreiben vom 20. September 2000 schon darauf
hin, dass alle Gemeinden eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen haben.
Das Rechtsamt betont in seinem Anschreiben, dass
es nicht im Ermessen der Gemeinde liegt Beiträge zu erheben. Der Gesetzgeber
hat in § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes M-V verbindlich die
Beitragserhebungspflicht festgeschrieben. Aus diesem Grund ist die Gemeinde
verpflichtet eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen.
Eine Straßenbaubeitragssatzung ist die
Voraussetzung dafür, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Rechtsaufsicht weist
weiter darauf hin, soweit eine Maßnahme durch bestimmte Förderprogramme
gefördert wird, ist zu prüfen, ob die Gemeinde eine Straßenbaubeitragssatzung
erlassen hat. Seitens des Fördermittelgebers erfolgt eine Prüfung darüber,
inwieweit die Gemeinde die Bevorteilten der jeweiligen Maßnahme entsprechend
beitragsmäßig veranlagt bzw. veranlagen wird.
Die Ihnen vorliegende Satzung ist eine Mustersatzung
des Städte- und Gemeindetages und des Landes Mecklenburg – Vorpommern.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der
Anlage beigefügte Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Warsow.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 6
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0