Beschluss: nein beschlossen

Abstimmung: Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Der Fachdienst Recht- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust wies mit Schreiben vom 20. September 2000 schon darauf hin, dass alle Gemeinden eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen haben.

Das Rechtsamt betont in seinem Anschreiben, dass es nicht im Ermessen der Gemeinde liegt Beiträge zu erheben. Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes M-V verbindlich die Beitragserhebungspflicht festgeschrieben. Aus diesem Grund ist die Gemeinde verpflichtet eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen.

Eine Straßenbaubeitragssatzung ist die Voraussetzung dafür, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Rechtsaufsicht weist weiter darauf hin, soweit eine Maßnahme durch bestimmte Förderprogramme gefördert wird, ist zu prüfen, ob die Gemeinde eine Straßenbaubeitragssatzung erlassen hat. Seitens des Fördermittelgebers erfolgt eine Prüfung darüber, inwieweit die Gemeinde die Bevorteilten der jeweiligen Maßnahme entsprechend beitragsmäßig veranlagt bzw. veranlagen wird.

Die Ihnen vorliegende Satzung ist eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages und des Landes Mecklenburg – Vorpommern.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Warsow.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  0

Nein-Stimmen:                                                               6

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0