Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow kann sich eine weitergehende bauliche Entwicklung in Kothendorf vorstellen. Bereits im Flächennutzungsplan wurden Bauflächen in entsprechender Dimensionierung ausgewiesen, so dass straßenbegleitend eine zusätzliche Bebauung im gekennzeichneten Bereich möglich ist. Um die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen, ist das Verfahren zur Aufstellung einer Satzung mit dem Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeleitet worden. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind erfolgt.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der Abrundungssatzung der Gemeinde Warsow für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf und der Begründung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange, der Bürger sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

-siehe Anlage 1

            Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Abrundungssatzung der Gemeinde Warsow für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0