Sitzung: 25.08.2004 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2004/PAM/355
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow wünscht die Weiterführung der
SAM “Unterstützung Jugendarbeit” im 3. Förderjahr. Das 2. Jahr endete am
31.07.2004. Das Angebot im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit auf dem
Reiterhof muss unbedingt erhalten
bleiben, damit zusätzliche Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung angeboten werden
können. Der Reit- und Fahrverein hat den Eigenanteil im ersten Jahr allein
getragen. Im zweiten Förderjahr übernahm den Eigenanteil die Gemeinde Pampow
(2003/PAM/305).
Diese Maßnahme kann nur erhalten bleiben, wenn
die Gemeinde auch im 3. Förderjahr den Eigenanteil übernimmt.
Gesamtkosten: 18.139,13
€
Abzügl. Arbeitsamt/Versorgungsamt
7.800,00 €
Eigenanteil 10.339,13
€
Diese Kosten fallen für den Zeitraum 01.08.2004
bis zum 31.07.2005 an. Anteilig für 2004 4.307,97 € und für 2005 dann 6.031,16
€.
Nach § 52 S. 1 KV M-V sind außerplanmäßige
Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und
die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im
vorliegenden Fall gegeben.
Die Deckung für 2004 erfolgt vorläufig aus
Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe für die Übernahme des Eigenanteils für die SAM im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für das laufende Haushaltsjahr in Höhe von
4.400,00 € und bestätigt die Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2005 in
Höhe von 6.100,00 €.
Das Amt wird beauftragt einen Zuwendungsbescheid
an den Reit- und Fahrverein “Siebendörfermoor” e.V. Pampow zu fertigen und die
ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu überprüfen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0