Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow wünscht die Weiterführung der SAM “Unterstützung Jugendarbeit” im 3. Förderjahr. Das 2. Jahr endete am 31.07.2004. Das Angebot im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit auf dem Reiterhof  muss unbedingt erhalten bleiben, damit zusätzliche Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung angeboten werden können. Der Reit- und Fahrverein hat den Eigenanteil im ersten Jahr allein getragen. Im zweiten Förderjahr übernahm den Eigenanteil die Gemeinde Pampow (2003/PAM/305).

Diese Maßnahme kann nur erhalten bleiben, wenn die Gemeinde auch im 3. Förderjahr den Eigenanteil übernimmt.

Gesamtkosten:                                      18.139,13 €

Abzügl. Arbeitsamt/Versorgungsamt          7.800,00 €

 

Eigenanteil                                            10.339,13 €

 

Diese Kosten fallen für den Zeitraum 01.08.2004 bis zum 31.07.2005 an. Anteilig für 2004 4.307,97 € und für 2005 dann 6.031,16 €.

 

Nach § 52 S. 1 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im vorliegenden Fall gegeben.

Die Deckung für 2004 erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für die Übernahme des Eigenanteils für die SAM im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für das laufende Haushaltsjahr in Höhe von 4.400,00 € und bestätigt die Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2005 in Höhe von 6.100,00 €.

Das Amt wird beauftragt einen Zuwendungsbescheid an den Reit- und Fahrverein “Siebendörfermoor” e.V. Pampow zu fertigen und die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu überprüfen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                               13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                               12

Davon stimmberechtigt:                                                                          12

Ja-Stimmen:                                                                                          12

Nein-Stimmen:                                                                                       0

Stimmenenthaltungen:                                                                            0

Ungültige Stimmen:                                                                                0