Sitzung: 07.09.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2004/HOL/177
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die von der GV Holthusen am
04.03.2003 beschlossene Kita-Satzung Anlage 1 muss aufgrund des am
01.08.2003 in Kraft getretenen Kindertagesstättenförderungsgesetzes geändert
werden.
Es wird nicht die gesamte
Kita-Satzung außer und geändert in Kraft gesetzt, sondern die 1. Änderung der
Kita-Satzung beschlossen.
Für die Festsetzung der Landes-,
Landkreis-, Gemeinde- und Elternanteile hat der Landkreis Ludwigslust durch den
Jugendausschuss am 23.06.2004 die Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V)
vom 29.01.2003 zugrunde gelegt und die Gesamtkosten je Betreuungsart um 2,5 %
erhöht. Wie die Gesamtkosten durch den Landkreis Ludwigslust aufgeteilt wurden,
ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Diese Festlegung gilt als
Übergangsregelung ab 01.08.2004 bis 31.12.2004.
Änderungen in:
Anlage 3 1. Änderungssatzung
Präambel = Aktualisierung
§ 1 (1) Satzteil “... in
Abstimmung mit den Landes-, Landkreis- und Gemeindemitteln ...” wurde
eingefügt.
§ 1 (6) Sätze 1, 2 und 3 wurden
gestrichen.
§ 1 (7) wurde neu hinzugefügt.
§ 2 (1) Änderung der Elternbeiträge:
pro Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr von 191,20 € auf 206,92 €
pro
Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt von 97,60 € auf
96,71 €
pro
Kind ab Schuleintritt bis Ende 4. Klasse von 60,00 € auf 59,89 €
§ 2 (2) Text wurde gestrichen und
folgender Satz hinzugefügt:
“Die Gebühr für einen Teilzeitplatz beträgt 60 %
(6 Stunden Krippe, Kindergarten und 3 Stunden Hort) und für einen Halbtagsplatz
40 % (4 Stunden Krippe, Kindergarten) des Elternbeitrages.”
§ 3 wurde neu hinzu gefügt. Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung entsprechend.
§ 5 (1) d) Satzteil: “... vor dem 15. des Monats
...” entfällt
§ 5 (1) e) gestrichen: “Für Kinder in Betreuung, die am bzw. nach
dem 15. des Monats 3 Jahre alt
werden, ist der volle
Monatsbetrag für eine Krippenbetreuung zu zahlen.”
Egal
wann das Kind in einem Monat 3 Jahre alt wird, es ist der volle Monatsbetrag
für eine Kindergartenbetreuung zu zahlen.
§ 8 4.
Satz: “In dringenden Notfällen wird in
der Zeit von Betriebsferien eine begrenzte Anzahl
von Plätzen in der Kita Warsow angeboten,
soweit möglich.”
wurde
geändert in: “In dringenden Fällen wird den Eltern in der Zeit von
Betriebsferien eine
begrenzte Anzahl von Plätzen in der Kita Warsow angeboten.
§ 8 neu
hinzugefügt wurde folgender Satz:
“Eltern/Personensorgeberechtigte tragen vorrangig die Verantwortung, die Betreuung während
den Betriebsferien der Kita abzusichern. In dringenden Fällen wird den Eltern in der Zeit der
Betriebsferien eine begrenzte Anzahl von Plätzen in der Kita in Warsow
angeboten.”
Die Änderungen wurden vorab mit der
Rechtsaufsichtsbehörde und dem Fachdienst Jugend abgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Holthusen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0