Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die von der GV Dümmer am 30.01.2003 beschlossene Kita-Satzung Anlage 1 muss aufgrund des am 01.08.2003 in Kraft getretenen Kindertagesstättenförderungsgesetzes geändert werden.

 

Für die Festsetzung der Landes-, Landkreis-, Gemeinde- und Elternanteile hat der Landkreis Ludwigslust durch den Jugendausschuss am 23.06.2004 die Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 29.01.2003 zugrunde gelegt und die Gesamtkosten je Betreuungsart um 2,5 % erhöht. Wie die Gesamtkosten durch den Landkreis Ludwigslust aufgeteilt wurden, ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Diese Festlegung gilt als Übergangsregelung ab 01.08.2004 bis 31.12.2004.

 

Änderungen in:

Anlage 3    1. Änderungssatzung

Präambel = Aktualisierung

 

§ 1 (5) Satzteil: “... Bedarfs gemäß § 6 KitaG M-V. Dafür sind u.a. Arbeitszeitbescheinigungen der

Eltern vorzulegen. ...”

                         wurde ersetzt durch

“ ... Betreuungsbedarfes durch den Landkreis Ludwigslust gemäß §§ 3, 4 und 5

KiföG M-V.”

 

§ 1 (6) wurde verschoben in § 2 (5).

 

§ 2 (1)   Änderung der Elternbeiträge:

            pro Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr                                  von 191,20 €      auf 206,92 €

            pro Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum Schuleintritt                     von   97,60 €      auf   96,71 €

            pro Kind ab Schuleintritt bis Ende 4. Klasse                                 von   60,00 €      auf   59,89 €

 

§ 3       wurde neu hinzu gefügt. Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung entsprechend.

 

§ 5 (1) d) Satzteil: “... vor dem 15. des Monats ...” entfällt

 

§ 5 (1) e) entfällt:           “Für Kinder in Betreuung, die am bzw. nach dem 15. des Monats 3 Jahre alt

werden, ist der volle Monatsbetrag für eine Krippenbetreuung zu zahlen.”

            Egal wann das Kind in einem Monat 3 Jahre alt wird, es ist der volle Monatsbetrag für eine Kindergartenbetreuung zu zahlen.

 

Die Änderungen wurden vorab mit der Rechtsaufsichtsbehörde und dem Fachdienst Jugend abgesprochen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Dümmer.

 

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0