Sitzung: 30.08.2004 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 2004/DÜM/156
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die von der GV Dümmer am
30.01.2003 beschlossene Kita-Satzung Anlage 1 muss aufgrund des am
01.08.2003 in Kraft getretenen Kindertagesstättenförderungsgesetzes geändert
werden.
Für die Festsetzung der Landes-,
Landkreis-, Gemeinde- und Elternanteile hat der Landkreis Ludwigslust durch den
Jugendausschuss am 23.06.2004 die Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V)
vom 29.01.2003 zugrunde gelegt und die Gesamtkosten je Betreuungsart um 2,5 %
erhöht. Wie die Gesamtkosten durch den Landkreis Ludwigslust aufgeteilt wurden,
ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Diese Festlegung gilt als
Übergangsregelung ab 01.08.2004 bis 31.12.2004.
Änderungen in:
Anlage 3 1. Änderungssatzung
Präambel = Aktualisierung
§ 1 (5) Satzteil: “... Bedarfs gemäß § 6 KitaG M-V. Dafür
sind u.a. Arbeitszeitbescheinigungen der
Eltern vorzulegen.
...”
wurde ersetzt durch
“ ... Betreuungsbedarfes durch den
Landkreis Ludwigslust gemäß §§ 3, 4 und 5
KiföG M-V.”
§ 1 (6) wurde verschoben in § 2
(5).
§ 2 (1) Änderung der Elternbeiträge:
pro Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr von 191,20 € auf 206,92 €
pro
Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt von 97,60 € auf
96,71 €
pro
Kind ab Schuleintritt bis Ende 4. Klasse von 60,00 € auf 59,89 €
§ 3 wurde neu hinzu gefügt. Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung entsprechend.
§ 5 (1) d) Satzteil: “... vor dem 15. des Monats
...” entfällt
§ 5 (1) e) entfällt: “Für Kinder in Betreuung, die am bzw.
nach dem 15. des Monats 3 Jahre alt
werden, ist der volle
Monatsbetrag für eine Krippenbetreuung zu zahlen.”
Egal
wann das Kind in einem Monat 3 Jahre alt wird, es ist der volle Monatsbetrag
für eine Kindergartenbetreuung zu zahlen.
Die Änderungen wurden vorab mit der
Rechtsaufsichtsbehörde und dem Fachdienst Jugend abgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Dümmer.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0