Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der B-Plan Nr. 10 wurde öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Das Ergebnis der Abwägung wurde in der Anlage zusammengestellt.

 

Nach Vorlage eines ausgefertigten Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde kann der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.

Abhängig von der Entscheidung der unteren Bauaufsicht Ludwigslust ermöglicht dieser Beschluss einen eventuellen vorzeitigen Baubeginn gemäß § 33 BauGB.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des B-Plans Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” und der Begründung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     -siehe Anlage 1

     Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.

 

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn beschließt den Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0