Sitzung: 22.07.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2004/ROG/101
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der B-Plan Nr. 10 wurde öffentlich ausgelegt und
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Das Ergebnis der
Abwägung wurde in der Anlage zusammengestellt.
Nach Vorlage eines ausgefertigten
Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde kann
der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.
Abhängig von der Entscheidung der unteren
Bauaufsicht Ludwigslust ermöglicht dieser Beschluss einen eventuellen
vorzeitigen Baubeginn gemäß § 33 BauGB.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des B-Plans Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” und der Begründung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
-siehe
Anlage 1
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein
Rogahn beschließt den Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” als
Satzung.
3. Die
Begründung wird gebilligt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0