Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge der Planung für die Maßnahme ”Dorferneuerung Parum” wurde festgestellt, dass sich der Gehweg in einigen Bereichen auf Privatflächen befindet. Für diese betroffenen Flächen wurde eine Vermessung notwendig, die Kosten belaufen sich auf 5.400,00 EURO.

Die Kosten von 5.400,00 EURO sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.616.940. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 5.400,00 EURO für die Vermessung der Maßnahme “Dorferneuerung Parum”.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0