Sitzung: 26.07.2004 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2004/DüM/155
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Planung für die Maßnahme
”Dorferneuerung Parum” wurde festgestellt, dass sich der Gehweg in einigen
Bereichen auf Privatflächen befindet. Für diese betroffenen Flächen wurde eine
Vermessung notwendig, die Kosten belaufen sich auf 5.400,00 EURO.
Die Kosten von 5.400,00 EURO sind eine
überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 3.616.940. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
überplanmäßige Ausgabe von 5.400,00 EURO für die Vermessung der Maßnahme
“Dorferneuerung Parum”.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0