Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 31.07.2004 galt das Kindertagesstättengesetz M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995. Am 01.08.2004 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft.

 

Der Betreuungsplatz wird nach wie vor durch das Land, den Landkreis, die Wohnsitzgemeinde des Kindes und die Eltern finanziert. Für die Festsetzung der Landes-, Landkreis-, Gemeinde- und Elternanteile hat der Landkreis Ludwigslust durch den Jugendausschuss am 23.06.2004 die Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 29.01.2003 zugrunde gelegt und die Gesamtkosten je Betreuungtsart um 2,5 % erhöht. Wie die Gesamtkosten durch den Landkreis Ludwigslust aufgeteilt wurden, ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese Festlegung gilt als Übergangsregelung ab 01.08.2004 bis 31.12.2004.

 

Anlage 2 = Kita- Satzung vom 10.03.2003 geändert:

 

§ 2        Änderung der Elternbeiträge:

            Krippe ganztags                         von 191,20 €      auf 206,92 €

            Kindergarten ganztags                von   97,60 €      auf   96,71 €

            Hort ganztags                            von   60,00 €      auf   59,89 €

 

§ 3       wurde neu hinzu gefügt. Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung entsprechend.

 

Sonstige Änderungen der Satzung sind unterstrichen und mit einem Kreuz an der Seite versehen.

 

Die geänderte Satzung wurde vorab zur Prüfung an die Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Kurzfristige notwendige Änderungen werden in der jetzigen Gemeindevertretung vorgenommen.

 

Zur Info:

Im Herbst werden neue Verhandlungen zwischen Träger, Gemeinde und Landkreis über die Finanzierung der Betreuungsplätze ab 01.01.2005 geführt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Holthusen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0