Sitzung: 10.08.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/HOL/173
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das Kommunalwahlgesetz (KWG) für
Mecklenburg-Vorpommern legt in § 44 fest, daß die neue Vertretung über die Gültigkeit
der Wahl und über Einsprüche nach § 43 KWG M-V zu beschließen hat. In gleicher
Form ist über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters nach § 71 KWG M-V zu
beschließen.
Die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen
Wahlergebnisses erfolgte am 30.06.2004 im Amtsblatt des Amtes Stralendorf.
Innerhalb der zulässigen Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung ist beim
Gemeindewahlleiter kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben worden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt nach
§ 44 Abs. 1, Satz 4 KWG M-V und erklärt die Wahl der Gemeindevertreter für
gültig.
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt nach
§ 71 Abs. 1, Satz 5 KWG M-V und erklärt die Wahl der Bürgermeisterin für
gültig.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0