Sitzung: 19.09.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/ROG/022
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Auf
Grundlage des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG M/V) des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.1993 wird die Gemeinde Klein Rogahn mit einer
Abwasserabgabe für die Kleineinleiter (Kläranlagen) belastet.
Sie wird
jährlich neu ermittelt durch den Landkreis Ludwigslust und fällt für alle
Bürger, an die nicht an die Zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind.
Die
Gemeinde ist in der Pflicht, für diese Bürger die Abwasserabgabe an den
Landkreis abzuführen.
Hat
jedoch das Recht, auf Grund der § § 5, 154 und 165 sowie 166 der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, diese Aufgabe zu
übertragen.
Beschlußvorschlag:
1.Die
Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgabe der Abwälzung der
Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Zweckverband Schweriner Umland.
2.Die
Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister Herrn Vollmerich, den
Vertragsentwurf für die Übertragung als
öffentlich rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen (liegt als Anlage bei)
Bermerkung:
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlußbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0