Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Auf Grundlage des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG M/V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.1993 wird die Gemeinde Klein Rogahn mit einer Abwasserabgabe für die Kleineinleiter (Kläranlagen) belastet.

Sie wird jährlich neu ermittelt durch den Landkreis Ludwigslust und fällt für alle Bürger, an die nicht an die Zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind.

Die Gemeinde ist in der Pflicht, für diese Bürger die Abwasserabgabe an den Landkreis abzuführen.

Hat jedoch das Recht, auf Grund  der § §  5, 154 und 165 sowie 166 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, diese Aufgabe zu übertragen.

Beschlußvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgabe der Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Zweckverband Schweriner Umland.

2.Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister Herrn Vollmerich, den Vertragsentwurf  für die Übertragung als öffentlich rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen (liegt als Anlage bei)

 

Bermerkung:

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlußbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0                     

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0