Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im Wohnblock Dorfstraße 44 ist regelmäßig Wasser in die Keller am Ostgiebel des Hauses eingetreten. Durch die auftretende Feuchtigkeit, die in das Mauerwerk zog, entstanden Schäden in den unteren Wohnungen. Durch eine Baufirma wurden Probeuntersuchungen gemacht und festgestellt, dass die Abflußleitungen defekt oder nicht sachgerecht angeschlossen sind. Zur Behebung des Mangels ist es erforderlich, eine neue Entwässerungsleitung direkt an den vorhandenen Schacht zu legen und anzuschließen. Nach Kostenschätzung sind ca. 7.000,00 EURO für die Arbeiten erforderlich. Für Beratungstätigkeiten des Planers Herr Pöche sind ca. 1000,00 EURO erforderlich.

Die Kosten in Höhe von gesamt 8.000,00 EURO sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.880.951. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 8.000,00 EURO für den Bau der Entwässerungsleitungen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0