Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Auf Grundlage des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG M/V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.1993 wird die Gemeinde Holthusen mit einer Abwasserabgabe für die Kleineinleiter (Kläranlagen) belastet.

Sie wird jährlich neu ermittelt durch den Landkreis Ludwigslust und fällt für alle Bürger an die nicht an die Zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind.

Die Gemeinde ist in der Pflicht für diese Bürger die Abwasserabgabe an den Landkreis abzuführen.

Hat jedoch das Recht, auf Grund  der § §  5, 154 und 165 sowie 166 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, diese Aufgabe zu übertragen.

 

Beschlußvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgabe der Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Zweckverband Schweriner Umland.

2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin Frau Deichmann den Vertragsentwurf  für die Übertragung als öffentlich rechtlich Vereinbarung zu unterzeichnen (liegt als Anlage bei)

 

Bermerkung:

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlußbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

            Beschlußvorlage wird zurückgestellt.

 

            > Die Unterlagen sind den Gemeindevertretern nicht rechttzeitig

               übergegeben worden , so das sich sich die  Gemeindevertreter

               nicht mit der Problematik damit  vertraut machen konnten .

 

            > Herr Borgwardt gibt Erläuterungen zur Beschlußvorlage, es

               bleibt aber trotzdem bei der Zurückstellung des Beschlusses .

 

            > Vom Bauamt wird eine schriftliche Stellungnahme zur nächsten

               GV - Sitzung erwartet , warum kann das Bauamt nicht das Geld

               für die Gemeinde eintreiben, warum der Zweckverband ? 

 

            > Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung

               wird der LVB  Herr Lischtschenko eingeladen sowie ein Vertreter

               des Zweckverbandes Schweriner Umland .