Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Zülow muß nach § 44 Kommunalwahlgesetz die Gültigkeit der Wahl beschließen.

 

Die Bekanntmachung des entgültigen Wahlergebnisses für die Gemeindevertretung Zülow ist am 30. Juni 2004 im Amtsblatt des Amtes Stralendorf erfolgt. Nach § 43 Kommunalwahlgesetz kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

 

Beim Gemeindewahlleiter liegt kein Einspruch vor.

 

Bei einer wiederholten Betrachtung des amtlichen Wahlergebnisses wurde festgestellt, daß bei der Sitzberechnung in der Gemeinde Zülow fehlerhaft 7 (sieben) Sitze anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben 6 Sitze vergeben wurden. Ein Gemeindevertreter hat durch den Stimmenanteil für seine Person zwei Sitze erworben, wobei ein Sitz nur besetzt werden kann, weil er als Einzelbewerber angetreten ist und kein Ersatzkandidat von einer Liste vorhanden ist. Für den Bürgermeister ist laut Gesetz ein Sitz in der Gemeindevertretung frei zu halten somit sind in der Gemeindevertretung nur 5 Sitze zu vergeben und ein Mandat ruht. Hätte es hier eine Bewerberliste gegeben, wäre für den freien Gemeindevertretersitz ein Bewerber von der Liste nachgerückt. Da der Gemeindevertreter, der zum Bürgermeister gewählt werden soll ebenfalls als Einzelbewerber angetreten ist, entfällt auch hier die Möglichkeit des Nachrückens von der Liste.

 

Die Gemeindevertretung muß nach § 44 Abs. 1, Satz 3 Kommunalwahlgesetz M-V die Feststellung des Wahlergebnisses für unrichtig erklären und eine neue Feststellung anordnen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt nach § 44 Abs. 1 Nummer  3 Kommunalwahlgesetz M-V i.d.F.d.B. vom 24. Oktober 2003 :

 

-          die Feststellung des Wahlergebnisses durch den

Gemeindewahlausschuss, daß die Gemeindevertretung  aus 6 Mitgliedern

besteht , ist unrichtig

 

-          die Gemeindevertretung ordnet eine neue Feststellung an und stellt korrigierend fest, dass Herr Hans-Joachim Fenske kein Mandat in der Gemeindevertretung erhält, da nur 6 Mandate zu vergeben waren.

 

 

Die Gemeindevertretung besteht aus 5 (fünf) Mitgliedern

 

            Herr Dietrich Graßhoff                             1 Sitz

 

            Herr Bernd Käselau                                2 Sitze, ein Sitz unbesetzt

 

            Herr Kurt Müller                                     1 Sitz

 

            Frau Elke Schöner                                 1 Sitz

 

            Herr Volker Schulz                                 1 Sitz

 

 

Hiermit ist das Wahlergebnis für die Gemeindevertretung Zülow erneut festgestellt.

 

 

Eine Neufeststellung durch den Gemeindewahlausschuss ist nicht möglich, da nach § 43 Kommunalwahlgesetz kein Einspruch gegen das Wahlergebnis vorliegt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  4

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0