Sitzung: 19.07.2004 Gemeindevertretung Zülow
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Zülow muß nach § 44
Kommunalwahlgesetz die Gültigkeit der Wahl beschließen.
Die Bekanntmachung des entgültigen
Wahlergebnisses für die Gemeindevertretung Zülow ist am 30. Juni 2004 im
Amtsblatt des Amtes Stralendorf erfolgt. Nach § 43 Kommunalwahlgesetz kann
jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Frist von
zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Beim Gemeindewahlleiter liegt kein Einspruch vor.
Bei einer wiederholten Betrachtung des amtlichen
Wahlergebnisses wurde festgestellt, daß bei der Sitzberechnung in der Gemeinde
Zülow fehlerhaft 7 (sieben) Sitze anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben 6 Sitze
vergeben wurden. Ein Gemeindevertreter hat durch den Stimmenanteil für seine
Person zwei Sitze erworben, wobei ein Sitz nur besetzt werden kann, weil er als
Einzelbewerber angetreten ist und kein Ersatzkandidat von einer Liste vorhanden
ist. Für den Bürgermeister ist laut Gesetz ein Sitz in der Gemeindevertretung
frei zu halten somit sind in der Gemeindevertretung nur 5 Sitze zu vergeben und
ein Mandat ruht. Hätte es hier eine Bewerberliste gegeben, wäre für den freien
Gemeindevertretersitz ein Bewerber von der Liste nachgerückt. Da der
Gemeindevertreter, der zum Bürgermeister gewählt werden soll ebenfalls als
Einzelbewerber angetreten ist, entfällt auch hier die Möglichkeit des
Nachrückens von der Liste.
Die Gemeindevertretung muß nach § 44 Abs. 1, Satz
3 Kommunalwahlgesetz M-V die Feststellung des Wahlergebnisses für unrichtig
erklären und eine neue Feststellung anordnen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt nach § 44
Abs. 1 Nummer 3 Kommunalwahlgesetz M-V
i.d.F.d.B. vom 24. Oktober 2003 :
-
die
Feststellung des Wahlergebnisses durch den
Gemeindewahlausschuss, daß die
Gemeindevertretung aus 6 Mitgliedern
besteht , ist unrichtig
-
die
Gemeindevertretung ordnet eine neue Feststellung an und stellt korrigierend
fest, dass Herr Hans-Joachim Fenske kein Mandat in der Gemeindevertretung
erhält, da nur 6 Mandate zu vergeben waren.
Die Gemeindevertretung besteht aus 5 (fünf)
Mitgliedern
Herr
Dietrich Graßhoff 1
Sitz
Herr
Bernd Käselau 2
Sitze, ein Sitz unbesetzt
Herr
Kurt Müller 1
Sitz
Frau
Elke Schöner 1
Sitz
Herr
Volker Schulz 1
Sitz
Hiermit ist das Wahlergebnis für die
Gemeindevertretung Zülow erneut festgestellt.
Eine Neufeststellung durch den
Gemeindewahlausschuss ist nicht möglich, da nach § 43 Kommunalwahlgesetz kein
Einspruch gegen das Wahlergebnis vorliegt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0