Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow möchte auf Wunsch der Kinder
und Jugendlichen eine befestigte Freifläche schaffen. Seit Jahresbeginn 2004
ist die Gemeinde bemüht, Spendengelder für das Vorhaben zu bekommen. Die
Raiffeisenbank stellte der Gemeinde 200,- Euro bereit. Die Kreissparkasse
möchte auf Grund der Größe des Vorhabens, dass die Gemeinde einen Antrag,
entsprechend ihrer Förderleitlinien der Jugend- und Kulturstiftung, stellt. Die
nächste Beiratssitzung findet voraussichtlich im Spätsommer / Herbst diesen
Jahres statt.
Da im Verwaltungshaushalt für diese Maßnahme kein Geld eingestellt ist, ist es daher notwendig eine außerplanmäßige Ausgabe in von 4.640,- Euro zu beschließen.
Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV M-V) sind
über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen
und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen
werden im vorliegenden Fall erfüllt. Die Ausgabe erfolgt in der HH – Stelle
1300 9410 und wird vorläufig aus sicheren Mehreinnahmen durch
Konzessionseinnahmen, Strom und Dividenden der WEMAG, gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau einer
befestigten Freifläche in Warsow (Nähe Feuerwehr) entsprechend der Recht- und
Sachlage, mit einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.700,- Euro. Soweit
weitere Spendenmittel eingehen, werden diese vorrangig zur Deckung der
geleisteten Ausgabe verwendet.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0