Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet" durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit
dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen
Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur
Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.
Der
Bebauungsplan Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung wird den Gemeindevertretern
zur Abwägung empfohlen
Beschlußvorschlag:
1. Die
Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung wurden von den
Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage -
tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregung/auf Sitzung beraten -
geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende
Anregungen
-
teilweise zu berücksichtigende Anregungen
- nicht
berücksichtigte Anregungen.
2. Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B-Plan Nr. 1
sind - in der Begründung berücksichtigt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie
Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B-Plan
Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung der Gemeinde Pampow unter der Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B-Planes Nr. 1 in
der Fassung der 5. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1 / 5. Änderung vorgebrachter Anregungen wird in
der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß)
und in Plan und Begründung eingearbeitet.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0