Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat die Abwägung für den B-Plan Nr. 1 in der Fassung
vorgenommen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und den B-Plan
Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung anzuzeigen, ist der Satzungsbeschluß
erforderlich. Der B-Plan Nr. 1 / 5. Änderung der Gemeinde Pampow wird den
Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1.
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I
S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V GS
M-V Gl. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Pampow den Bebauungsplan Nr. 1 in
der Fassung der 5. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung.
2. Die
Begründung wird gebilligt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 1 in der
Fassung der 5. Änderung anzuzeigen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan
Nr. 1 / 5. Änderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0