Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Klein Rogahn hat die Abwägung für den VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung vorgenommen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und den VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung in Kraft zu setzen, ist der Satzungsbeschluß erforderlich. Der VuE-Plan Nr. 5 / 1. Änderung der Gemeinde Klein Rogahn wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V GS M-V Gl. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Klein Rogahn den VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der VuE-Plan Nr. 5 / 1. Änderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0