Sitzung: 19.09.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/ROG/021
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Klein Rogahn hat die Abwägung für den VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung
der 1. Änderung vorgenommen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen
und den VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung in Kraft zu setzen, ist
der Satzungsbeschluß erforderlich. Der VuE-Plan Nr. 5 / 1. Änderung der
Gemeinde Klein Rogahn wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung
vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1.
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I
S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V GS
M-V Gl. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Klein Rogahn den VuE-Plan Nr. 5 in
der Fassung der 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung.
2. Die
Begründung wird gebilligt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung ortsüblich bekannt zu
machen und in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der VuE-Plan Nr. 5
/ 1. Änderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0