Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 6 Ja - Stimmen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Klein Rogahn hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des VuE-Planes Nr. 5 "Bergstraße" durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Klein Rogahn mit dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.

 

Der VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung wird den Gemeindevertretern zur Abwägung empfohlen.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregung/auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

 

- zu berücksichtigende Anregungen

- teilweise zu berücksichtigende Anregungen

- nicht berücksichtigte Anregungen.

 

2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den VuE-Plan Nr. 5 sind - in der Begründung berücksichtigt.

 

3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung der Gemeinde Klein Rogahn unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des VuE-Planes Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

5. Die Abwägung zum VuE-Plan Nr. 5 / 1. Änderung vorgebrachter Anregungen wird in der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0