Sitzung: 19.09.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 6 Ja - Stimmen
Vorlage: 2000/ROG/020
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Klein Rogahn hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des
VuE-Planes Nr. 5 "Bergstraße" durchgeführt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Klein Rogahn mit dem
Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des
Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung
der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw.
zur Äußerung von Anregungen gegeben.
Der
VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung wird den Gemeindevertretern zur
Abwägung empfohlen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung wurden
von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage -
tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregung/auf Sitzung beraten -
geprüft. Es ergeben sich:
- zu
berücksichtigende Anregungen
-
teilweise zu berücksichtigende Anregungen
- nicht
berücksichtigte Anregungen.
2. Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den VuE-Plan Nr.
5 sind - in der Begründung berücksichtigt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie
Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum
VuE-Plan Nr. 5 in der Fassung der 1. Änderung der Gemeinde Klein Rogahn unter
der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des VuE-Planes Nr. 5 in
der Fassung der 1. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die
Abwägung zum VuE-Plan Nr. 5 / 1. Änderung vorgebrachter Anregungen wird in der
Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß) und in
Plan und Begründung eingearbeitet.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0