Sitzung: 19.09.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 6 Ja -Stimmen
Vorlage: 2000/ROG/019
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Klein Rogahn hat die Abwägung für den B-Plan Nr. 5 in der Fassung der
2. Änderung vorgenommen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und
den B-Plan Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung in Kraft zu setzen, ist der
Satzungsbeschluß erforderlich. Der B-Plan Nr. 5 / 2. Änderung der Gemeinde
Klein Rogahn wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1.
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I
S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V GS
M-V Gl. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Klein Rogahn den Bebauungsplan Nr.
5 in der Fassung der 2. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) als Satzung.
2. Die
Begründung wird gebilligt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 5 in der
Fassung der 2. Änderung ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft zu setzen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 5 / 2. Änderung mit
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0