Sitzung: 19.09.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 6 Ja -Stimmen
Vorlage: 2000/ROG/018
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Klein Rogahn hat das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 "Klein Rogahner Schulacker" durchgeführt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde
Klein Rogahn mit dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die
öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen
der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf
Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.
Der
Bebauungsplan Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung wird den Gemeindevertretern
zur Abwägung empfohlen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung wurden von der
Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage -
tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregung/auf Sitzung beraten -
geprüft. Es ergeben sich:
- zu
berücksichtigende Anregungen
-
teilweise zu berücksichtigende Anregungen
- nicht
berücksichtigte Anregungen.
2. Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B-Plan Nr. 5
sind - in der Begründung berücksichtigt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie
Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B-Plan
Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung der Gemeinde Klein Rogahn unter der Angabe
der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B-Planes Nr. 5 in
der Fassung der 2. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 5 / 2. Änderung vorgebrachter Anregungen wird in
der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß)
und in Plan und Begründung eingearbeitet.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0