Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow kann sich eine weitergehende
bauliche Entwicklung in Kothendorf vorstellen. Bereits im Flächennutzungsplan
wurden Bauflächen in entsprechender Dimensionierung ausgewiesen, so dass
straßenbegleitend eine zusätzliche Bebauung im gekennzeichneten Bereich möglich
ist. Um die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen, ist das Verfahren
zur Aufstellung einer Satzung mit dem Aufstellungs-, Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss eingeleitet worden. Die öffentliche Auslegung und
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind erfolgt.
Beschlussvorschlag:
- Die
während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der Abrundungssatzung der
Gemeinde Warsow für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf und der
Begründung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Träger
öffentlicher Belange, der Bürger sowie der Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
-siehe Anlage 1
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.
- Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, Bürger
und Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis
unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Abrundungssatzung der Gemeinde Warsow
für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf als Satzung.
- Die Begründung
wird gebilligt.
Beschlußfassung wird zurückgestellt.
Frau Sennewald vom Planungsbüro Mahnel erläutert die Abwägungssatzung .
In der vorliegenden Abwägungssatzung sind mehrere
wichtige Angelegenheiten die so nicht von der Gemeindevertretung beschlossen
werden können .
Die Abwägungssatzung wird vom Planungsbüro erneut überarbeitet und der
Gemeindevertretung vorgelegt .
Die Gemeindevertretung schlägt vor, daß dann zuerst der Bauausschuss über die Abwägungssatzung
beraten wird, und danach die
Gemeindevertretung beschließt .
Beschluß :
In der heutigen Sitzung wird von der Gemeindevertretung über die
Festlegung
der Anzahl der Grundstücke
und Zufahrten abgestimmt.
Die Gemeindevertretung legt fest , daß die
Anzahl der Grundstücke auf maximal
3
Grundstücke und 3 Zufahrten in diesem
Baubereich in der Ortslage Kothendorf
beschränkt werden .
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0