Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow kann sich eine weitergehende bauliche Entwicklung in Kothendorf vorstellen. Bereits im Flächennutzungsplan wurden Bauflächen in entsprechender Dimensionierung ausgewiesen, so dass straßenbegleitend eine zusätzliche Bebauung im gekennzeichneten Bereich möglich ist. Um die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen, ist das Verfahren zur Aufstellung einer Satzung mit dem Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeleitet worden. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind erfolgt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der Abrundungssatzung der Gemeinde Warsow für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf und der Begründung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange, der Bürger sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

-siehe Anlage 1

            Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Abrundungssatzung der Gemeinde Warsow für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Beschlußfassung wird zurückgestellt.

 

Frau Sennewald vom Planungsbüro Mahnel erläutert die Abwägungssatzung .

In der vorliegenden Abwägungssatzung sind mehrere wichtige Angelegenheiten die so nicht von der Gemeindevertretung beschlossen werden können .

Die Abwägungssatzung wird vom Planungsbüro  erneut überarbeitet und der Gemeindevertretung vorgelegt .

Die Gemeindevertretung schlägt vor, daß  dann zuerst  der Bauausschuss über die Abwägungssatzung beraten wird,  und danach die Gemeindevertretung beschließt .

 

 

 

Beschluß :

In der heutigen Sitzung wird  von der Gemeindevertretung  über die

Festlegung  der Anzahl der  Grundstücke und  Zufahrten abgestimmt.

 

Die Gemeindevertretung legt fest , daß die Anzahl  der Grundstücke auf maximal

 3 Grundstücke  und 3 Zufahrten  in diesem  Baubereich in der Ortslage Kothendorf

beschränkt werden .

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0