Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt die
Ortsumfahrung Pampow im Zuge der B 321 einschließlich der Anbindung des
Gewerbegebietes Pampow, sowie den Radweg von der Gemarkungsgrenze
Pampow/Schwerin bis zur Ahornstraße und den Knotenpunkt Ahornstraße/Fährweg als
Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen. Dazu ist eine Kostenteilungsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Pampow und dem SBA Schwerin erforderlich. Vom
Ingenieurbüro Heinz Haja GmbH Malchow wurden dazu Kostenberechnungen
durchgeführt, in denen die anteiligen Prozente von SBA und Gemeinde
aufgeschlüsselt wurden.
Anteile der Gemeinde lt. Kostenteilungsvereinb.:
1.
Knoten
Ortsumgehung/Fährweg – 22,03% der Baukosten =
94.000,00 EURO
2.
Knoten
Ahornstraße/Fährweg – 100 % der Baukosten =
76.000,00 EURO
3.
Rad- und
Gehwege Gem. Pampow – 100 % der Baukosten =
60.000,00 EURO
4.
Anteilige
Kosten am Brückenbauwerk =
36.000,00 EURO
266.000,00
EURO
Die Straßenbauverwaltung
erhält für die Bauvorbereitung (Insbesondere Planung, Entwurfsbearbeitung) und
für die Baudurchführung (Vergabe, Abrechnung, Vertragsabwicklung) Kosten in
Höhe von 10 % ( 26.600,00 EURO) der auf die Gemeinde entfallenden tatsächlichen
Baukosten von der Gemeinde erstattet.
Durch das
Landesförderinstitut M-V wird für o.g. Maßnahme eine 80 %-ige Förderung der
förderfähigen Ausgaben zugesichert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die Vereinbarung zwischen dem Straßenbauamt Schwerin
und der Gemeinde Pampow.
Die geplanten Kosten für die Gemeinde betragen
ca. 292.600,00 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0