Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Vertrag des Amtes Stralendorf vom 19.12.1996 ist die Aufgabe der kommunalen Wohnungsverwaltung der Gemeinden Holthusen, Warsow, Zülow und Schossin der  Wohnungsverwaltung Rolf Schmidt ( Köln ) übertragen worden .

Der Vertrag ist mit einer  Laufzeit von drei Jahren ab 01.01.1997 abgeschlossen worden und der jeweiligen Vertragsverlängerung von 5 Jahren wenn nicht 6 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Dies wäre frühstens zum 31.12.2004 möglich. Der nächste Termin wäre der 31.12.2009 .

In der qualitativen Bearbeitung der Wohnungsverwaltung gibt es von Seiten der

Gemeinde erheblichen Kritikbedarf, insbesondere aufgrund der Mietrückstände  von über  20.000,00  EUR.

Deshalb und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Verwalterverträge mit so langen Vertragslaufzeiten in der heutigen Zeit untypisch sind , wäre eine Kündigung des derzeitigen Vertragsverhältnisses zu empfehlen .

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den derzeitigen Verwaltervertrag

für die kommunalen Liegenschaften zu kündigen.

Sie beauftragt die Bürgermeisterin  und den Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf mit der Umsetzung dieses Beschlusses.

Ferner ist durch die Amtsverwaltung die Neuvergabe eines Verwaltervertrages vorzubereiten .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0