Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Unter Berücksichtigung neuer Erfordernisse an die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird eine Änderung von Teilbereichen notwendig. Die Veranlassung ergibt sich insbesondere aus dem Planungserfordernis im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 7 für den Bereich “Am Bahnhof”. Hier wird neben Gemischter Baufläche auch Allgemeines Wohngebiet entlang der Straße vorgesehen. Änderungsbedarf ergibt sich im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Sicherung des Philipps-Marktes in Richtung eines entsprechenden Sonstigen Sondergebietes. Darüber hinaus ist beabsichtigt, planungsrechtliche Regelungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als nachrichtliche Übernahme vorzusehen. Ebenso sollen die Möglichkeiten für die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb des Gemeindegebietes im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes überprüft werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

2.      Planungsziele bestehen

§         in der Präzisierung von Baugebietsflächen innerhalb des Gemeindegebietes,

§         in der Aufnahme von Aussagen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen im Gemeindegebiet,

§         in der Prüfung der planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Errichtung von Windenergieanlagen.

 

3.      Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0