Sitzung: 25.05.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2004/HOL/168
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde
Holthusen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Unter Berücksichtigung
neuer Erfordernisse an die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird
eine Änderung von Teilbereichen notwendig. Die Veranlassung ergibt sich
insbesondere aus dem Planungserfordernis im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
Nr. 7 für den Bereich “Am Bahnhof”. Hier wird neben Gemischter Baufläche auch
Allgemeines Wohngebiet entlang der Straße vorgesehen. Änderungsbedarf ergibt
sich im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Sicherung des Philipps-Marktes
in Richtung eines entsprechenden Sonstigen Sondergebietes. Darüber hinaus ist
beabsichtigt, planungsrechtliche Regelungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
als nachrichtliche Übernahme vorzusehen. Ebenso sollen die Möglichkeiten für
die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb des Gemeindegebietes im Rahmen
der Änderung des Flächennutzungsplanes überprüft werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Aufstellungsbeschluss über
die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2.
Planungsziele
bestehen
§
in der
Präzisierung von Baugebietsflächen innerhalb des Gemeindegebietes,
§
in der Aufnahme
von Aussagen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen im Gemeindegebiet,
§
in der Prüfung
der planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Errichtung von Windenergieanlagen.
3.
Der Beschluss ist
nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0