Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen möchte den Bestand baulicher Anlagen in dem dargestellten Bereich regeln. Innerhalb des Plangebietes sind Betriebe vorhanden. Die Erschließung des Gebietes ist gesichert. Um zukünftig Nutzungskonflikte auszuschließen, sind Festsetzungen insbesondere zur Art der baulichen Nutzung vorgesehen. Da nicht alle Festsetzungsmöglichkeiten eines qualifizierten Bebauungsplanes genutzt werden, ist die Aufstellung als einfacher Bebauungsplan beabsichtigt. Dazu gehört auch die Vorgabe für die überbaubaren Flächen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Der Bereich ist zu überwiegenden Teilen bebaut und soll nur noch zusätzlich planungsrechtlich geregelt werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet südlich des Mittelweges in Holthusen.

 

2.      Die Umgrenzung des Gebietes ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

3.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0