Sitzung: 25.05.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2004/HOL/165
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde
Holthusen möchte den Bestand baulicher Anlagen in dem dargestellten Bereich
regeln. Innerhalb des Plangebietes sind Betriebe vorhanden. Die Erschließung
des Gebietes ist gesichert. Um zukünftig Nutzungskonflikte auszuschließen, sind
Festsetzungen insbesondere zur Art der baulichen Nutzung vorgesehen. Da nicht
alle Festsetzungsmöglichkeiten eines qualifizierten Bebauungsplanes genutzt
werden, ist die Aufstellung als einfacher Bebauungsplan beabsichtigt. Dazu
gehört auch die Vorgabe für die überbaubaren Flächen. Die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Der Bereich ist zu
überwiegenden Teilen bebaut und soll nur noch zusätzlich planungsrechtlich
geregelt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde
Holthusen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1
für das Gebiet südlich des Mittelweges in Holthusen.
2.
Die Umgrenzung
des Gebietes ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0