Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat den Aufstellungsbeschluss und die Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen. Die Planungsziele wurden auf der Grundlage einer Schalluntersuchung, die als Vorabzug erstellt wurde, präzisiert. Nunmehr hat die Gemeinde Sicherheit für das weitere Vorgehen erlangt. In Präzisierung des Flächennutzungsplanes, dessen Änderung erforderlich wird, werden an der Straße zum Bahnhof Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der rückwärtige Bereich wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Für WA- und MI-Gebiete werden insbesondere Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung gesondert präzisiert. Für die Gemeinde Holthusen ist eine planungsrechtliche Regelung erforderlich, um zukünftig Nutzungskonflikte langfristig auszuschließen.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des o.g. Bebauungsplanes.

2.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.      Die Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren nach § 4 BauGB zu beteiligen.

4.      Die Pläne sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 BauGB abzustimmen.

5.      Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht erforderlich.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                2

Ungültige Stimmen:                                                                    0