Sitzung: 25.05.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2004/HOL/169
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat
den Aufstellungsbeschluss und die Satzung über die Veränderungssperre für das
Plangebiet erlassen. Die Planungsziele wurden auf der Grundlage einer
Schalluntersuchung, die als Vorabzug erstellt wurde, präzisiert. Nunmehr hat
die Gemeinde Sicherheit für das weitere Vorgehen erlangt. In Präzisierung des
Flächennutzungsplanes, dessen Änderung erforderlich wird, werden an der Straße
zum Bahnhof Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der
rückwärtige Bereich wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Für WA- und
MI-Gebiete werden insbesondere Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung
gesondert präzisiert. Für die Gemeinde Holthusen ist eine planungsrechtliche
Regelung erforderlich, um zukünftig Nutzungskonflikte langfristig
auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Holthusen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des o.g.
Bebauungsplanes.
2. Die Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung des Bebauungsplanes sind für die Dauer eines Monats nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Träger öffentlicher Belange sind
am Aufstellungsverfahren nach § 4 BauGB zu beteiligen.
4. Die Pläne sind mit den
Nachbargemeinden nach § 2 BauGB abzustimmen.
5. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
wird nicht erforderlich.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0