Sitzung: 24.05.2004 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2004/WIT/163
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden beantragt beim Wasser-
und Bodenverband eine Förderung aus dem nicht staatlichen Wasserbau
2004/2005.Südlich der Ortslage Wittenförden ist es erforderlich den LV 60 in
den Bereichen 4.19, 5.06, 5.08 und 5.09 naturnah auszubauen, um die
Entwässerung der Ortslage und der anliegenden Flächen zu verbessern. Die
geplanten Kosten für o.g. Maßnahme betragen ca. 550.000,00 EURO. Der 30 %-ige
Eigenanteil wird von der Gemeinde getragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage den 30%-igen Eigenanteil von ca. 165.000,00 EURO in
den Haushalt 2005 einzustellen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0