Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden beantragt beim Wasser- und Bodenverband eine Förderung aus dem nicht staatlichen Wasserbau 2004/2005.Südlich der Ortslage Wittenförden ist es erforderlich den LV 60 in den Bereichen 4.19, 5.06, 5.08 und 5.09 naturnah auszubauen, um die Entwässerung der Ortslage und der anliegenden Flächen zu verbessern. Die geplanten Kosten für o.g. Maßnahme betragen ca. 550.000,00 EURO. Der 30 %-ige Eigenanteil wird von der Gemeinde getragen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage den 30%-igen Eigenanteil von ca. 165.000,00 EURO in den Haushalt 2005 einzustellen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0