Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Schossin hat für die Wahrung des Ortsbildes eine Gestaltungssatzung erlassen. Die Satzung wurde am 26.9.1996 vom Bürgermeister ausgefertigt.

 

Aufgrund geänderter Bauvorschriften und einem veränderten Käuferverhalten ist es notwendig die Gestaltungssatzung in einigen Festlegungen zu ändern.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bietet sich aus Verfahrensgründen der Beschluss einer “Neufassung” an. Die alte Satzung tritt dann am Tag der Bekanntmachung der Neufassung außer Kraft.

 

Nach Beschluss durch die Gemeindevertretung wird diese Satzung der Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises angezeigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt die anliegende Gestaltungssatzung (Anlage).
  2. Das Amt wird beauftragt die Satzung zur Anzeige zu bringen.

 

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   5

Davon stimmberechtigt:                                                              5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0