Sitzung: 13.05.2004 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2004/SCH/058
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Schossin hat für die Wahrung des
Ortsbildes eine Gestaltungssatzung erlassen. Die Satzung wurde am 26.9.1996 vom
Bürgermeister ausgefertigt.
Aufgrund geänderter Bauvorschriften und einem
veränderten Käuferverhalten ist es notwendig die Gestaltungssatzung in einigen
Festlegungen zu ändern.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bietet
sich aus Verfahrensgründen der Beschluss einer “Neufassung” an. Die alte
Satzung tritt dann am Tag der Bekanntmachung der Neufassung außer Kraft.
Nach Beschluss durch die Gemeindevertretung wird
diese Satzung der Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises angezeigt.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt die anliegende
Gestaltungssatzung (Anlage).
- Das
Amt wird beauftragt die Satzung zur Anzeige zu bringen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0