Sitzung: 27.04.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/HOL/163
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Durch den Gemeindearbeiter ist Ende März festgestellt worden, dass der Rasenmäher defekt und eine weitere Reparatur unwirtschaftlich ist.
Bei den Angeboten für einen neuen
kommunaltauglichen Rasenmäher des Typs Honda HRD 536 CTX mit 83 Liter Grasfangsack und 4 – Takt – OHC Motor mit 5,5
PS , war eine Holthusener Firma mit 1.019,15 EUR der günstigste Anbieter.
Da es keinen Haushaltsansatz hierfür im
Vermögenshaushalt gibt, handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Nach § 52 Kommunalverfassung M–V müssen
außerplanmäßige Ausgaben unvorhersehbar und unabweisbar sowie die Deckung
gewährleistet sein.
Die Voraussetzungen hierfür werden, nach
Rücksprache in der Kämmerei als gegeben angenommen.
Die Ausgabe von 1.019,15 EUR erfolgt in der
Haushaltsstelle 3.63000.93500 (Geräte
und Ausstattung ) und wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage
gedeckt .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt
entsprechend der Sach – und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 1.019,15
EUR zur Beschaffung eines neuen Rasenmähers.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein – Stimmen 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0