Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Kothendorf haben nach Ablauf der Wahlperiode entsprechend ihrer Satzung eine neue Wehrführung gewählt.

 

Die Gemeindevertretung muß nach Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 3 der Wahl zustimmen.

 

Der Ortswehrführer und der Stellvertreter sind entsprechend Landesbeamtengesetz § 129 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow bestätigt die Wahl des Kameraden Uwe Telschow zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kothendorf und die Wahl des Kameraden Karsten Knüppel zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kothendorf. Die Kameraden werden für die Dauer der Wahlperiode als Ehrenbeamte bestätigt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwandsentschädigung ist in den Haushaltsansätzen enthalten.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0