Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Kothendorf haben
nach Ablauf der Wahlperiode entsprechend ihrer Satzung eine neue Wehrführung
gewählt.
Die Gemeindevertretung muß nach Brandschutzgesetz
M-V § 12 Abs. 3 der Wahl zustimmen.
Der Ortswehrführer und der Stellvertreter sind
entsprechend Landesbeamtengesetz § 129 für die Dauer der Wahlperiode zum
Ehrenbeamten zu ernennen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow bestätigt die Wahl
des Kameraden Uwe Telschow zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Kothendorf und die Wahl des Kameraden Karsten Knüppel zum stellvertretenden
Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kothendorf. Die Kameraden werden für
die Dauer der Wahlperiode als Ehrenbeamte bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufwandsentschädigung ist in den Haushaltsansätzen enthalten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0