Beschluss:
Herr Jessel übernimmt die Versammlungsleitung und gibt Erläuterungen zur Beschlußvorlage.
Herr Borgwardt / Kämmerer des Amtes bewortet die
Fragen der Gemeindevertreter.
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 19.03 2003.
Die Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalverfassung
bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Sie hat die
Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden
Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen.
Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2003, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2003 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau
Christel Deichmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0