Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 20.01.2004 erhielt die Gemeinde
die Aufforderung vom Landkreis Ludwigslust FD Gewässerschutz u. Altlasten zum
Vollzug des Grundbuchbereinigungsgesetzes hinsichtlich der zivilrechtlichen
Absicherung von Leitungen und Anlagen zur Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung (Regenwasserleitungen). Für die Gemeinde Pampow betrifft es
die Regenwasserleitungen, Regenrückhaltebecken und die Gräben, die sich in
Besitz der Gemeinde befinden und über private Flächen verlaufen und noch nicht
als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen sind. Abwasser-,
Trinkwasser-, WEMAG- und e-on Hanseleitungen werden von den jeweiligen
Betreibern bearbeitet.
Die Leitungen, die sich auf privatem Grund und
Boden befinden, müssen als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch des jeweiligen
Eigentümers eingetragen werden. Bis zum Jahre 2010 kann der Eigentümer dieser Eintragung
nicht widersprechen. Nach dem Jahr 2010 ist eine Eintragung nur mit Zustimmung
des Eigentümers möglich. Des weiteren sind die möglichen
Entschädigungsforderungen durch den privaten Eigentümer der Fläche nach dem
Jahre 2010 wesentlich höher als zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Anträge auf Grundbuchbereinigung sind vor dem
31.12.2010 beim zuständigen Grundbuchamt zu stellen. Die Anträge auf
Anlagenrechtsbescheinigung, als Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung
müssen rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust
gestellt werden. Hierzu sind umfangreiche Planungsleistungen erforderlich. Da
alle Gemeinden diese Aufforderung bekommen haben, ist die einheitliche
Planungsvergabe und Überwachung durch das Amt Stralendorf sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung
der Planungsvergabe und Antragstellung auf Anlagenrechtsbescheinigung auf das
Amt Stralendorf.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0