Sitzung: 22.04.2004 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2004/STR/237
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Regenentwässerungsleitung der Gemeinde
Stralendorf im Bereich Gartenweg befindet sich in einem desolaten Zustand. Um
die Entwässerung des Gemeindegebietes für die Zukunft sichern zu können, ist
eine Sanierung notwendig.
Durch die geplanten Bauvorhaben eines ansässigen
Investors ergibt sich für die Gemeinde eine sehr günstige Gelegenheit für die
Sanierungsarbeiten.
Die Firma ist bereit, einen Teil der Kosten der
Leitung zu tragen, um sich dann an die Regenwasserleitung mit anschließen zu
können.
Die geschätzten Baukosten betragen 84.000,00 € +
7.700,00 € Planungskosten, gesamt 91.7000,00 €. Die Gesamtsumme beinhaltet
20.000,00 € für die Einfahrt Gartenweg, für die die Gemeinde allein aufkommen
muss. Die restlichen ca. 71.700,00 € werden mit der Firma Junge geteilt, so
dass für die Gemeinde insgesamt eine außerplanmäßige Ausgabe von ca. 56.000,00
€ entsteht. Die außerplanmäßige Ausgabe ist nach § 52 KV M/V nur dann zulässig,
wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet
wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe
erfolgt in der Haushaltsstelle 3.630.940 Die Deckung erfolgt vorläufig aus
Mitteln der allgemeinen Rücklage. Die Planungsunterlagen sind kurzfristig durch
das Ingenieurbüro vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 56.000,00 € für die Sanierung der Regenentwässerungsleitung.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Hildebrandt zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0