Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Stralendorf befinden sich alte Gebäudebestände des ehemaligen KfL. Es bestehen Kaufvertragsverhandlungen über einen Teil der Gebäude. Es ist z. B. geplant, das ehemalige Internat abzureißen und einen Neubau zu errichten. Die betreffenden Gebäude liegen außerhalb des Geltungsbereiches eines B- Planes. Die geplante Entwicklung dieser Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde mit der Darstellung Gewerbefläche ausgewiesen. Die Darstellung im F- Plan begründet jedoch kein Baurecht.

Um die Errichtung eines Neubaus zu ermöglichen, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des angrenzenden B- Planes Nr. 6 sollte verändert werden.

Das Auslegungsexemplar wurde vorbereitet. Die Auslegung kann erst eine Woche nach Abdruck im Amtsblatt beginnen. Da nach der GV vom 22.04.04 der Redaktionsschluss für das Amtsblatt April 04 abgelaufen ist, kann eine Bekanntmachung erst im Amtsblatt vom 26.05.04 erfolgen. Damit beginnt die Auslegung vorauss. am 04.06.04 und endet am 05.07.04. Die Träger öffentlicher Belange werden über den Auslegungstermin informiert und bekommen ebenfalls Zeit bis zum 05.07.2004 ihre Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet. Sind aufgrund der Stellungnahmen nur kleinere Änderungen in der Planung vorzunehmen, können diese im Abwägungsbeschluss vorgenommen werden. Werden größere Änderungen notwendig, ist eventuell ein Planer (durch den Investor) hinzuziehen und eine verkürzte Auslegung des Planes von 2 Wochen erforderlich.

 

Dieses Verfahren (Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) wäre in jedem Fall aus zeitlicher Sicht das Günstigste.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des B- Planes Nr. 6 für das Gebiet “Zwischen Gartenweg und Lindenweg” in der Gemeinde Stralendorf gemäß der Anlage.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des B- Planes Nr. 6. Die Begründung wird gebilligt. Ein Umweltbericht entfällt.
  3. Die Auslegung hat zu erfolgen. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  4. Die Bekanntmachung hat zu erfolgen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0