Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Durch die Gemeinde Klein Rogahn wurde die Verbindungsstraße L 042 – K 63 1999 mit GVFG-Mitteln ausgebaut. Der Rechnungshof prüfte die Unterlagen im Straßenbauamt Schwerin und stellte Fehler bei der Abrechnung fest. Das Ingenieurbüro nahm lt. Schlussrechnung eine Einheitspreiserhöhung um 5% vor. Voraussetzung für eine Änderung der Einheitspreise ist der Nachweis über die jeweiligen Schichtdicken. Dies wurde bei o.g. Bauvorhaben versäumt. Aus diesem Grund fordert das Straßenbauamt Schwerin 721,32 EURO der gezahlten GVFG-Mittel zurück.

Die Kosten in Höhe von 721,32 EURO sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.630.960. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 721,32 EURO zur Begleichung der Rückforderung von GVFG-Mitteln für das BV Verbindungsstraße L 042 – K 63.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0