Sitzung: 20.04.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/ROG/096
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die “John-Brinckman-Straße” auf dem Baugebiet Fuchsberg ist die Erschließungsstraße für den Bebauungsplanbereich. Sie ist verkehrsberuhigt gebaut und soll somit die Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Kraftfahrzeugführer, daran erinnern, daß hier eine gemeinsame Nutzung erfolgen muß. Daraus soll sich die nötige Rücksichtnahme in diesem Bereich ergeben. Die Höhenunterschiede auf den Bauflächen gestatten nicht überall ungehinderte Sicht im Straßenbereich. Das Gefälle an der Straße kann bei Schlechtwetterlagen gefahrenträchtig werden. Teilweise werden diese Gafahrenpotentiale durch unangepaßte Fahrweise von Anliegern(Bewohner und Besucher) noch verstärkt. Anwohner haben uns mehrfach und wiederholt auf diese Situation hingewiesen. Eine Begehung mit Straßenbehörde, Bürgermeister und Ordnungsamt hat ergeben, daß nach Beschluß der Gemeinde eine verkehrsrechtliche Anordnung erstellt wird, die die Gemeinde sofort vollziehen kann. Die Aufstellung des VZ “Zone 30” soll vor Beginn der Linkskrümmung in der John-Brinckman-Straße erfolgen. Andere verkehrsregelnde Zeichen sind in diesem Gebiet dann nicht mehr zulässig. Diese Maßnahme ist als präventive Gefahrenabwehr zu begrüßen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt
die Aufstellung des VZ 374.1 und 374.2
zur Einrichtung der “Zone 30” in der John-Brinckman-Straße, an der Linkskrümmung
beginnend.
Finanzielle Auswirkungen
Die Beschaffung und Aufstellung erfolgt über die Kreisstraßenmeisterei,
Kosten ca. 80,- €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen 0
Ungültige Stimmen: 0