Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt die Ortsumgehung B 321 zu bauen. In der Gemeinde Pampow ist ein Knotenpunkt an der Ahornstraße/Fährweg geplant. Den Planungsauftrag für die OU B 321 n erhielt vom Straßenbauamt Schwerin das Planungsbüro Heinz Haja GmbH aus Malchow. In diesem Planungsauftrag sind für den Knoten in Pampow nur die Leistungsphasen 1-4 enthalten. Für die Bauausführung ist es erforderlich die Leistungsphasen 5-6 (Ausführungsplanung u. Vorbereitung der Vergabe) zu beauftragen. Da das Planungsbüro Heinz Haja GmbH mit der Vorplanung beauftragt wurde, ist es sinnvoll die LP 5-6 auch an dieses zu vergeben. Die LP 7-9 übernimmt das Straßenbauamt Schwerin. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Pampow und dem Straßenbauamt Schwerin für die LP 1-4 und 7-9 abgeschlossen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage dem Planungsbüro Heinz Haja GmbH Malchow den Planungsauftrag für den Knotenausbau Ahornstraße/Fährweg mit den Leistungsphasen 5 und 6 zu übertragen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Ingenieurvertrag mit dem o.g. Planungsbüro

zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder            13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0