Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt die
Ortsumgehung B 321 zu bauen. In der Gemeinde Pampow ist ein Knotenpunkt an der
Ahornstraße/Fährweg geplant. Den Planungsauftrag für die OU B 321 n erhielt vom
Straßenbauamt Schwerin das Planungsbüro Heinz Haja GmbH aus Malchow. In diesem
Planungsauftrag sind für den Knoten in Pampow nur die Leistungsphasen 1-4
enthalten. Für die Bauausführung ist es erforderlich die Leistungsphasen 5-6
(Ausführungsplanung u. Vorbereitung der Vergabe) zu beauftragen. Da das
Planungsbüro Heinz Haja GmbH mit der Vorplanung beauftragt wurde, ist es
sinnvoll die LP 5-6 auch an dieses zu vergeben. Die LP 7-9 übernimmt das
Straßenbauamt Schwerin. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine
Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Pampow und dem Straßenbauamt
Schwerin für die LP 1-4 und 7-9 abgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage dem Planungsbüro Heinz Haja GmbH Malchow den
Planungsauftrag für den Knotenausbau Ahornstraße/Fährweg mit den Leistungsphasen
5 und 6 zu übertragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den
Ingenieurvertrag mit dem o.g. Planungsbüro
zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0