Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichtsverfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen- Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinden durch den Richter beim Amtsgericht zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Wittenförden muß 3 Vorschläge einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.

 

Gleichzeitig wird die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Dafür haben sich bereits ausreichend Bewerber gemeldet. Die Wahl erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.

 

Für die Gemeinde Wittenförden liegen bisher nicht ausreichen Bewerbungen vor. In der Beratung sollte die Bewerberliste ergänzt werden. Das Gesetz läßt auch Benennungen ohne Zustimmung der Bewerber zu. Davon sollte nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:

 

Erwachsenenschöffen (lt. vorliegender Bewerbung im Amt)

 

Frau                                         Herr

Birgit Reddig                             Marc Walter

Schweriner Straße 22                Ahornallee 18

19073 Wittenförden                   19073 Wittenförden

 

 

Herr                                         Frau

Uwe Düwel                               Petra Hahn

Ginsterweg 17                           Rogahner Straße 9

19073 Wittenförden                   19073 Wittenförden

 

 

(Bitte auf sechs Bewerber ergänzen)

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0