Sitzung: 29.03.2004 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2004/WIT/152
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichtsverfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen- Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinden durch den Richter beim Amtsgericht zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Wittenförden muß 3 Vorschläge einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.
Gleichzeitig wird die
Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Dafür haben sich bereits ausreichend
Bewerber gemeldet. Die Wahl erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des
Landkreises Ludwigslust.
Für die Gemeinde
Wittenförden liegen bisher nicht ausreichen Bewerbungen vor. In der Beratung
sollte die Bewerberliste ergänzt werden. Das Gesetz läßt auch Benennungen ohne
Zustimmung der Bewerber zu. Davon sollte nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:
Erwachsenenschöffen (lt. vorliegender Bewerbung im Amt)
Frau Herr
Birgit
Reddig Marc
Walter
Schweriner
Straße 22 Ahornallee 18
19073
Wittenförden 19073
Wittenförden
Herr Frau
Uwe
Düwel Petra
Hahn
Ginsterweg
17 Rogahner
Straße 9
19073
Wittenförden 19073
Wittenförden
(Bitte auf sechs
Bewerber ergänzen)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0