Sitzung: 29.03.2004 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2004/WIT/151
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn schaffen. Während der Aufstellung des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 9 wurde der Gemeinde im Zuge einer Planungsrunde beim Landkreis Ludwigslust angeraten ihre Planung zu verändern. Für einen Teil des Sprosserweges bestand bereits ein V- und E- Plan. Die Gemeinde nimmt nun den Bereich des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 9 und das Gebiet des alten V- und E- Plans in den neuen B-Plan Nr. 10 auf. Damit wird das Gebiet des Sprosserweges nun mit dem B-Plan Nr. 10 als gesamtes Gebiet beplant. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 05.03.2004 bis zum 06.04.2004 im Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Zimmer 112, 19073 Stralendorf statt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stimmt als Nachbargemeinde dem B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Klein Rogahn für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0