Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn schaffen. Während der Aufstellung des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 9 wurde der Gemeinde im Zuge einer Planungsrunde beim Landkreis Ludwigslust angeraten ihre Planung zu verändern. Für einen Teil des Sprosserweges bestand bereits ein V- und E- Plan. Die Gemeinde nimmt nun den Bereich des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 9 und das Gebiet des alten V- und E- Plans in den neuen B-Plan Nr. 10 auf. Damit wird das Gebiet des Sprosserweges nun mit dem B-Plan Nr. 10 als gesamtes Gebiet beplant. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 05.03.2004 bis zum 06.04.2004 im Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Zimmer 112, 19073 Stralendorf statt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stimmt als Nachbargemeinde dem B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Klein Rogahn für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn zu.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0