Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des
Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichts-verfassungsgesetz die Zahl der
Erwachsenen-Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbe-
zirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl
der Erwachsenen-Hilfsschöffen auf
16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen-Hauptschöffen
für die Strafkammern der
Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird
eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinde durch
den Richter beim Amtsgericht zusammen-gestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden
ist festgelegt. Die Gemeinde Dümmer muß mindestens 1 Vorschlag einreichen. In
die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie
als erforderliche Zahl von Haupt-und Hilfsschöffen notwendig sind. Die
eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.
Gleichzeitig wird auch die Wahl der
Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des
Landkreises Ludwigslust.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt folgende
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005
bis 31.12.2008:
Erwachsenenschöffen
Karin Ribbe
Birkenweg 11
19073 Walsmühlen
Jugendschöffen
Peter Lischtschenko
Schossiner Weg 17
19073 Walsmühlen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0