Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichts-verfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen-Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbe-

zirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen-Hilfsschöffen auf

16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen-Hauptschöffen für die Strafkammern der

Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinde durch den Richter beim Amtsgericht zusammen-gestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Dümmer muß mindestens 1 Vorschlag einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt-und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.

 

Gleichzeitig wird auch die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:

 

Erwachsenenschöffen

 

Karin Ribbe

Birkenweg 11

19073 Walsmühlen

 

Jugendschöffen

 

Peter Lischtschenko

Schossiner Weg 17

19073 Walsmühlen

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0