Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt aus
Verkehrssicherheitsgründen die vorhandene Anbindung am Ortseingang von Parum zu
verändern. Gemäß Straßen- Kreuzungsrichtlinie muß sich die Gemeinde an diesen
Kosten beteiligen.
Der Anteil der Gemeinde beträgt lt.
Kostenteilungsvereinbarung 17.600,00 €.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die Kostenbeteiligung in Höhe von 17.600,00 € an
dem Bauvorhaben des Straßenbauamtes Schwerin “Anbindung der Gemeindestraße an
die L042, OT Parum”.
2. Der
Bürgermeister wird ermächtigt die Kostenteilungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0