Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt aus Verkehrssicherheitsgründen die vorhandene Anbindung am Ortseingang von Parum zu verändern. Gemäß Straßen- Kreuzungsrichtlinie muß sich die Gemeinde an diesen Kosten beteiligen.

Der Anteil der Gemeinde beträgt lt. Kostenteilungsvereinbarung 17.600,00 €.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt die Kostenbeteiligung in Höhe von 17.600,00 € an dem Bauvorhaben des Straßenbauamtes Schwerin “Anbindung der Gemeindestraße an die L042, OT Parum”.

2.   Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kostenteilungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0