Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das in der Anlage dargestellte Gebiet wird seit
geraumer Zeit durch die Gemeinde Pampow als Festplatz genutzt.
Das Gebiet soll auch weiterhin der Gemeinde und
ihren Einwohnern für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Es soll eine planungsrechtliche Sicherung des
Grundstückes vorgenommen werden.
Im B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Pampow wird durch
die 5. Änderung für das in der Anlage dargestellte Gebiet die Festsetzung als
Festplatz aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
“Bahnhofstraße” gemäß der Anlage.
2. Der Entwurf und die Begründung werden
gebilligt. Ein Umweltbericht entfällt.
3. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sind durchzuführen.
4. Die Bekanntmachung hat zu erfolgen.
Beschluß muß berichtigt werden , da es die 6 . Änderung des B-
Planes Nr. 8 Bahnhofstraße ist.
Der Beschluß wird zurückgestellt.
Die Gemeindevertretung ist zu diesem Beschluß in der heutigen Sitzung
auch nicht
beschlußfähig .