Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 20.01.2004 erhielt die Gemeinde die Aufforderung vom Landkreis Ludwigslust FD Gewässerschutz u. Altlasten zum Vollzug des Grundbuchbereinigungsgesetzes hinsichtlich der zivilrechtlichen Absicherung von Leitungen und Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Regenwasserleitungen).

Die Leitungen, die sich auf privatem Grund und Boden befinden, müssen als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch des jeweiligen Eigentümers eingetragen werden. Bis zum Jahre 2010 kann der Eigentümer dieser Eintragung nicht widersprechen. Nach dem Jahr 2010 ist eine Eintragung nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich. Des weiteren sind die möglichen Entschädigungsforderungen durch den privaten Eigentümer der Fläche nach dem Jahre 2010 wesentlich höher als zum jetzigen Zeitpunkt.

Die Anträge auf Grundbuchbereinigung sind vor dem 31.12.2010 beim zuständigen Grundbuchamt zu stellen. Die Anträge auf Anlagenrechtsbescheinigung, als Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung müssen rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust gestellt werden. Hierzu sind umfangreiche Planungsleistungen erforderlich. Da alle Gemeinden diese Aufforderung bekommen haben, ist die einheitliche Planungsvergabe und Überwachung durch das Amt Stralendorf sinnvoll.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Planungsvergabe und Antragstellung auf Anlagenrechtsbescheinigung auf das Amt Stralendorf.

 

Zu diesem Beschluß möchten die Gemeindevertreter noch einige anstehende Fragen

gemeinsam mit dem Bauamt , dem Vorsitzenden des Zweckverbandes , Herrn Ihde  und eventuell mit dem  Leitenden Verwaltungsbeamten  Herrn Lischtschenko durch sprechen .

Danach wird diese Vorlage erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

 

 

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen:                                                                                (Bürgermeister)