Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn will die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung für das Gebiet “Am
Sprosserweg” OT Groß Rogahn schaffen.
Die Gemeinde Pampow wurde bereits für den
vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 als Nachbargemeinde beteiligt.
Im Zuge einer Planungsrunde beim Landkreis
Ludwigslust wurde der Gemeinde angeraten ihre Planung zu verändern.
Für einen Teil des Sprosserweges bestand bereits
ein V-und E-Plan. Die Gemeinde nimmt nun den Bereich des vorhabenbezogenen
B-Planes Nr. 9 und das Gebiet des alten V-und E-Plans in den neuen B-Plan Nr.
10 auf.
Damit wird das Gebiet des Sprosserweges nun mit
dem B-Plan Nr. 10 als gesamtes Gebiet beplant.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
05.03.2004 bis zum 06.04.2004 im Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Zimmer 112,
19073 Stralendorf statt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow stimmt
als Nachbargemeinde dem B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Klein Rogahn für das Gebiet
“Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0