Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn schaffen.

Die Gemeinde Pampow wurde bereits für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 als Nachbargemeinde beteiligt.

Im Zuge einer Planungsrunde beim Landkreis Ludwigslust wurde der Gemeinde angeraten ihre Planung zu verändern.

Für einen Teil des Sprosserweges bestand bereits ein V-und E-Plan. Die Gemeinde nimmt nun den Bereich des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 9 und das Gebiet des alten V-und E-Plans in den neuen B-Plan Nr. 10 auf.

Damit wird das Gebiet des Sprosserweges nun mit dem B-Plan Nr. 10 als gesamtes Gebiet beplant.

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 05.03.2004 bis zum 06.04.2004 im Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, Zimmer 112, 19073 Stralendorf statt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow stimmt als Nachbargemeinde dem B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Klein Rogahn für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn zu.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                         7

Davon stimmberechtigt:                                                    7

Ja-Stimmen:                                                                    7

Nein-Stimmen:                                                                 0

Stimmenenthaltungen:                                                      0

Ungültige Stimmen:                                                          0