Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn schaffen. Die Gemeinde Stralendorf wurde bereits für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 als Nachbargemeinde beteiligt. Im Zuge einer Planungsrunde beim Landkreis Ludwigslust wurde der Gemeinde angeraten ihre Planung zu verändern. Für einen Teil des Sprosserweges bestand bereits ein V- und E- Plan. Die Gemeinde nimmt nun den Bereich des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 9 und das Gebiet des alten V- und E- Plans in den neuen B-Plan Nr. 10 auf. Damit wird das Gebiet des Sprosserweges nun mit dem B-Plan Nr. 10 als gesamtes Gebiet beplant. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 05.03.04 bis zum 06.04.2004 im Amt Stralendorf, Bauamt, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf Zimmer 112 statt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf stimmt als Nachbargemeinde dem B- Plan Nr. 10 der Gemeinde Klein Rogahn für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn zu.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0