Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Firma Junge plant eine Veränderung Ihrer baulichen Anlagen. Durch den Architekten des Unternehmens wurde ein Lageplan mit den geplanten baulichen Veränderungen übergeben.

Die geplanten baulichen Veränderungen überschreiten, die im B-Plan festgesetzten Baugrenzen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des B- Planes kann der Landkreis nicht zustimmen, da es sich nicht um eine untergeordnete Abweichung handelt (als Richtwert z. B. höchstens 1m Überschreitung der Baugrenzen). Somit ist eine Änderung der Baugrenzen im B-Plan Nr. 6 erforderlich, um eine Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zu erreichen. Nach Rücksprache mit dem FD Bauleitplanung Ludwigslust ist eine einfache Änderung gemäß § 13 BauGB möglich. Als betroffene Träger öffentlicher Belange wird nur das Landratsamt beteiligt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B- Planes Nr. 6 für das Gebiet “Zwischen Gartenweg und Lindenweg”. Die 1. Änderung beinhaltet die Änderung der Baugrenzen gemäß Anlage 1.
  2. Ein Umweltbericht entfällt. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die öffentliche Auslegung hat zu erfolgen.
  4. Als betroffene Träger öffentlicher Belange wird nur das Landratsamt Ludwigslust beteiligt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0