Sitzung: 11.03.2004 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2004/STR/230
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Junge plant eine Veränderung Ihrer baulichen Anlagen. Durch den Architekten des Unternehmens wurde ein Lageplan mit den geplanten baulichen Veränderungen übergeben.
Die geplanten baulichen Veränderungen
überschreiten, die im B-Plan festgesetzten Baugrenzen. Einer Befreiung von den
Festsetzungen des B- Planes kann der Landkreis nicht zustimmen, da es sich
nicht um eine untergeordnete Abweichung handelt (als Richtwert z. B. höchstens
1m Überschreitung der Baugrenzen). Somit ist eine Änderung der Baugrenzen im
B-Plan Nr. 6 erforderlich, um eine Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zu
erreichen. Nach Rücksprache mit dem FD Bauleitplanung Ludwigslust ist eine
einfache Änderung gemäß § 13 BauGB möglich. Als betroffene Träger öffentlicher
Belange wird nur das Landratsamt beteiligt.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der
1. Änderung des B- Planes Nr. 6 für das Gebiet “Zwischen Gartenweg und
Lindenweg”. Die 1. Änderung beinhaltet die Änderung der Baugrenzen gemäß
Anlage 1.
- Ein
Umweltbericht entfällt. Die Begründung wird gebilligt.
- Die
öffentliche Auslegung hat zu erfolgen.
- Als
betroffene Träger öffentlicher Belange wird nur das Landratsamt
Ludwigslust beteiligt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0