Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 9. Juni 1999 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf den o. g. B - Plan als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Der B - Plan wurde am 22. Dezember 1999 mit Maßgaben und Auflagen genehmigt. Die Erfüllung der Auflagen uns Maßnahmen wurde am 10. Mai 2000 bestätigt.

Es ist nunmehr vorgesehen den B - Plan unter Einhaltung und Beachtung in Stralendorf gültiger Satzungen in Kraft zu setzen.

 

Beschlußvorschlag:

Der B - Plan Nr. 7 "Am Guckberg" der Gemeinde Stralendorf ist durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen, dabei ist die Inkraftsetzung an folgende Bedingungen zu binden:

 

Die nicht gemeindlich veräußerten Grundstücke sind an die Einhaltung und Anwendung der "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Stralendorf" (in Kraft gesetzt am 4. Januar 1999) und die "Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen" (in Kraft gesetzt am 17. Oktober 1997) gebunden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0