Sitzung: 07.09.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/034
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 9. Juni 1999 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde
Stralendorf den o. g. B - Plan als Satzung beschlossen und die Begründung
gebilligt. Der B - Plan wurde am 22. Dezember 1999 mit Maßgaben und Auflagen
genehmigt. Die Erfüllung der Auflagen uns Maßnahmen wurde am 10. Mai 2000
bestätigt.
Es ist nunmehr vorgesehen den B - Plan unter Einhaltung
und Beachtung in Stralendorf gültiger Satzungen in Kraft zu setzen.
Beschlußvorschlag:
Der B - Plan Nr. 7 "Am Guckberg" der Gemeinde
Stralendorf ist durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen, dabei ist die
Inkraftsetzung an folgende Bedingungen zu binden:
Die nicht gemeindlich veräußerten Grundstücke sind an
die Einhaltung und Anwendung der "Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Stralendorf" (in Kraft gesetzt am 4.
Januar 1999) und die "Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Erhebung
von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen" (in Kraft
gesetzt am 17. Oktober 1997) gebunden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0